Vor dem Hintergrund der Säkularisation setzte er sich für die Selbstständigkeit des Klosters gegenüber Staat und Kirche ein. Außerdem belebte er das Armutsideal . Er erlangte die Erlaubnis zur Ablegung der Ewigen Gelübde mit Armutsgelübde ab dem 14. März 1854.
Bruder Dominikus Brock besetzte alle wichtigen Ämter im Kloster. Während seiner Amtszeit als Generaloberer von 1857-1859 entwarf er unter Mitarbeit von Pater Schleiniger SJ und Bruder Klemens Wallrath CFA neue Statuten, die 1859 die bischöfliche und elf Jahre später, am 12.09.1870, auch die päpstliche Genehmigung erhielten.
Bruder Dominikus Brock war ein Mann des Gebetes. Ihn zeichnete ein guter und fairer Charakter aus. Er besaß Geduld und Bescheidenheit. Liebe und Ernst wusste er in richtiger Weise einzusetzen. Er gilt aufgrund der Förderung des Ordensideals mit den drei klassischen Gelübden (Ehelosigkeit, Gehorsam, Armut) als „zweiter Ordensgründer“.